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CAN / Blog — News · · 2 Min. Lesezeit

Vom Hinterzimmer zum Zukunftsmarkt: Medizinalcannabis seit dem MedCanG

Seit 2024 ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr. Was das für Verordnung, Versorgung und Markt bedeutet, ordnet David Henn im LUANA-Podcast ein.

Pflanzenreihen in Zentralperspektive mit Fluchtpunkt

Noch vor wenigen Jahren war Medizinalcannabis ein Randthema: tabuisiert, kompliziert zu verordnen und für viele Ärztinnen und Ärzte mit Unsicherheit verbunden. Heute ist es ein regulierter, schnell wachsender Teil der Arzneimittelversorgung. In der ersten Folge der dritten Staffel von „Let's Talk About Cannabis!" spricht David Henn, Gründer und Geschäftsführer der Cannamedical Pharma GmbH, über diesen Wandel.

Der Wendepunkt: kein Betäubungsmittel mehr

Mit dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ist Medizinalcannabis seit April 2024 kein Betäubungsmittel mehr. Für die Verordnung bedeutet das: kein Betäubungsmittelrezept, keine nummerierten Rezeptformulare, weniger bürokratische Hürden. Henn beschreibt den neuen Status so: Regulatorisch sei Medizinalcannabis heute vergleichbar mit anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Es bleibt verschreibungspflichtig und wird nur auf ärztliche Verordnung in der Apotheke abgegeben.

Was sich in der Versorgung verändert hat

Nach Henns Einschätzung hatten viele Ärztinnen und Ärzte früher Vorbehalte, weil der Betäubungsmittelstatus zusätzliche Komplexität bei Haftung und Erstattung mit sich brachte. Seit der Reform werde Medizinalcannabis deutlich häufiger verordnet, und die Preise seien spürbar gesunken. Die Folge sei eine stärkere Nachfrage im legalen Markt.

Zahlen aus Unternehmenssicht

Cannamedical ist seit 2016 im Markt, also seit Medizinalcannabis in Deutschland verordnungsfähig wurde. Laut Henn beliefert das Unternehmen heute hochgerechnet rund 120.000 Patientinnen und Patienten pro Monat über Apotheken, das abgegebene Volumen habe sich in den letzten drei Jahren verzehnfacht. Für die kommenden Jahre erwartet er, dass ein erheblicher Teil der heutigen Schwarzmarkt-Nachfrage in den legalen, ärztlich begleiteten Markt wechselt.

Was das für LUANA bedeutet

LUANA steht für genau diesen legalen, regulierten Weg: klar deklarierte Cannabisblüten, Abgabe nur über Apotheken, Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte. Welche Therapie im Einzelfall infrage kommt, entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.