Medizinalcannabis ist in Deutschland ein Arzneimittel. Deshalb gelten für Anbau, Verarbeitung und Prüfung dieselben Grundprinzipien wie für andere pflanzliche Arzneimittel: Jeder Schritt muss definiert, dokumentiert und überprüfbar sein. Zwei Abkürzungen tauchen dabei immer wieder auf.
GACP: gute Praxis im Anbau
GACP steht für Good Agricultural and Collection Practice. Die Leitlinie der Europäischen Arzneimittel-Agentur beschreibt, wie Arzneipflanzen angebaut und geerntet werden sollen. Dazu gehören unter anderem:
- nachvollziehbares Ausgangsmaterial wie Saatgut oder Stecklinge,
- geschultes Personal und hygienische Arbeitsbedingungen,
- definierte Bedingungen für Anbau, Ernte und Trocknung,
- eine lückenlose Dokumentation jeder Charge.
EU-GMP: gute Herstellungspraxis
GMP steht für Good Manufacturing Practice. Der EU-GMP-Leitfaden regelt, wie Arzneimittel hergestellt, verpackt, geprüft und gelagert werden. Betriebe, die Medizinalcannabis verarbeiten oder in die EU einführen, werden von Behörden inspiziert. Bevor eine Charge in den Verkehr gelangt, gibt eine sachkundige Person sie frei. Sie bestätigt, dass Herstellung und Prüfung den Vorgaben entsprechen.
Und in der Apotheke?
Auch Apotheken haben Prüfpflichten. Cannabisblüten werden vor der Abgabe in der Regel zusätzlich auf ihre Identität geprüft, Grundlage ist die Monographie „Cannabisblüten“ im Deutschen Arzneibuch.
Was das bedeutet
Für Patientinnen und Patienten heißt das: Medizinalcannabis aus der Apotheke durchläuft mehrere unabhängige Kontrollstufen. LUANA-Sorten werden ausschließlich über Apotheken auf ärztliche Verordnung abgegeben. Maßgeblich für jede Charge ist ihr Prüfzertifikat.